Verordnungen
Ergotherapie bekommen Sie auf Rezept. Welches Rezept für Sie das richtige ist, hängt von Ihrer Versicherung und vom Anlass ab.
So kommen Sie zu Ihrer Therapie
Welcher Weg für Sie gilt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind und warum Sie kommen. Sind Sie unsicher, rufen Sie uns an, wir klären das in zwei Minuten.
Von der Verordnung zum ersten Termin
Verordnung erhalten
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung Nr. 13 aus, wahlweise auch als Blankoverordnung BV 13, die 16 Wochen gültig ist. Alle gesetzlichen Kassen und private Versicherungen rechnen wir direkt ab.
Termin vereinbaren
Wir sind eine Bestellpraxis. Rufen Sie unsere Rezeption an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, wir finden gemeinsam einen passenden Termin.
Therapie starten
Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Ziele. Danach behandeln wir einzeln oder in der Gruppe, in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause.
Was auf Ihrer Verordnung angekreuzt sein kann
In dieser Reihenfolge steht es auf dem Rezept. Wir führen alle Behandlungsarten der Ergotherapie durch.
- Psychisch-funktionelle BehandlungFür Antrieb, Belastbarkeit, Tagesstruktur und den Umgang mit Stress.
- Sensomotorisch-perzeptive BehandlungFür Wahrnehmung, Körpergefühl und Bewegungssteuerung.
- Motorisch-funktionelle BehandlungFür Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer nach Operationen und Verletzungen. Sie steht zwischen Punkt 2 und 3 und kommt seltener vor.
- Neuropsychologisch orientierte BehandlungFür Handlungsplanung, Orientierung und Alltagsfähigkeiten nach einer Schädigung des Gehirns.
- HirnleistungstrainingFür Gedächtnis, Konzentration und Aufmerksamkeit, auf Wunsch computergestützt mit RehaCom.