Fachbereiche, Diagnosen, Therapien
Wir behandeln auf Grundlage der Heilmittelverordnung. Der Arzt verschreibt bei entsprechender Diagnose die ergotherapeutische Behandlung, ambulant oder im Hausbesuch. In der Ergotherapie geht es um die Verbindung von Denken und Handeln. Jedes Behandlungsgebiet hat eine eigene Seite mit allen Diagnosen, Therapiezielen und Therapiemedien.
Was der Arzt verordnet
Der Arzt verordnet bei entsprechenden Diagnosen eine der ergotherapeutischen Behandlungen. Die Diagnosen sind vielfältig, wie auch die dazugehörigen Fachgebiete.
Heilmittelverordnungen
Bei entsprechender Diagnose verordnet Ihr Arzt Ergotherapie mit der passenden Behandlung nach dem Heilmittelkatalog. Dafür gibt es verschiedene Verordnungen: Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.
- Heilmittelverordnung Nr. 13Die klassische Verordnung. Der Arzt kreuzt die Behandlung an und gibt Anzahl und Frequenz der Behandlungen vor.
- Blankoverordnung BV 13Ist 16 Wochen gültig. Anzahl und Frequenz der Behandlungen kann der Therapeut festlegen, die Ergotherapie trägt die Behandlungsparameter selbst ein.
- BG-VerordnungBei Folgen durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft übernimmt, verordnet in der Regel der Durchgangsarzt.
- PrivatverordnungFür Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, auch als Selbstzahler möglich.
Therapie-Angebote
Das gesamte Spektrum unserer Praxis. Einzel- oder Gruppentherapie, alle Kassen und privat. Ergotherapien sind nicht an die Praxisräume gebunden.
Einzeln oder in der Gruppe
Beides ist möglich. Einzel- und Gruppentherapien finden in unserer Praxis in Wernsdorf statt.
Nicht an die Praxis gebunden
Einzel- und Gruppentherapien können auch außerhalb der Praxis stattfinden. Hausbesuche sind auf Verordnung und nach Absprache möglich.
Alle Kassen und privat
Wir verfügen über die KV-Zulassung und rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen sowie mit privaten Versicherungen ab.